Hier erhalten interessierte Veranstalterinnen von Geldspielen ergänzende Informationen, die über das hinausgehen, was die breitere Öffentlichkeit interessiert.

Veranstalterbewilligung

Wer in der Schweiz ein Grossspiel anbieten will, braucht eine sogenannte Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (siehe unten «Spielbewilligung und Qualifikation»). Dies gilt für die heute auf dem Markt tätigen Lotteriegesellschaften ebenso wie für die Geschicklichkeitsspielautomatenaufsteller, die ihre Spiele weiterbetreiben wollen. Es gilt auch für neue Akteure, welche heute noch nicht auf dem Schweizer Markt aktiv sind und Geschicklichkeitsspiele veranstalten wollen.
 

Die Veranstalterbewilligung kann auf Gesuch hin erteilt werden, wenn die Veranstalterin die im Geldspielgesetz genannten und in der Geldspielverordnung präzisierten Voraussetzungen erfüllt (vgl. insb. Art. 22 f. BGS und Art. 24 ff. VGS). Wenn Sie konkrete Fragen zur Zusammenstellung eines Gesuchs um Erteilung einer Veranstalterbewilligung haben, empfehlen wir Ihnen die direkte Kontaktaufnahme mit unseren Mitarbeitenden.

Für Veranstalter
Spielbewilligung und Qualifikation

Für die Durchführung von Grossspielen braucht es eine Bewilligung der interkantonalen Behörde.

Die Spielbewilligung kann auf Gesuch hin erteilt werden, wenn der Gesuchsteller über die notwendige Veranstalterbewilligung verfügt (siehe oben «Veranstalterbewilligung») und die im Geldspielgesetz genannten und in der Geldspielverordnung präzisierten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. insb. Art. 24 ff. BGS und Art. 28 ff. VGS). Die Voraussetzungen betreffen insbesondere die sichere Spieldurchführung des Spiels und das Vorhandensein von angemessenen Massnahmen zum Schutz der Spieler vor exzessivem Geldspiel.

Im Rahmen des (Spiel-)Bewilligungsverfahrens müssen die Spiele u.a. geldspielrechtlich qualifiziert werden. Hierbei wird insbesondere geprüft, ob das Spiel alle Merkmale eines Grossspiels (konkret: einer Lotterie, einer Sportwette oder eines Geschicklichkeitsspiels, welche/s automatisiert, interkantonal oder online durchgeführt wird) aufweist.

Die Qualifikation ist je nach Spiel und Spielkategorie im Einzelfall unterschiedlich aufwändig. Tendenziell aufwändiger ist die Qualifikation von Geschicklichkeitsspielen, weil geprüft werden muss, ob der Spielgewinn ganz oder überwiegend von der Geschicklichkeit der Spieler abhängt. Zur Beurteilung, ob ein Spiel alle Spielmerkmale aufweist und zur Prüfung weiterer relevanter Spielmerkmale kann die Gespa geeignete statistische Testverfahren durchführen lassen.

Falls Sie konkrete Fragen zur Zusammenstellung eines Gesuchs um Erteilung einer Spielbewilligung haben, empfehlen wir Ihnen die direkte Kontaktaufnahme mit unseren Mitarbeitenden.

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Unsere Verantwortung

Die Aufsicht durch die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa soll sicherstellen, dass die Bevölkerung in der Schweiz auf sichere und sozialverträgliche Art und Weise an Lotteriespielen, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen teilnehmen kann.  

Gesetze und Bewilligungen

Regulierungsgrundlagen

Hier finden Sie Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, zur Regulierungssystematik und zu den Zielen der Geldspielregulierung. 

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Wenn Sie Fragen zur Zulässigkeit eines Geldspielangebots oder Kenntnisse über mutmasslich illegal durchgeführte Lotterien, Sportwetten, Geschicklichkeits- oder Verkaufsförderungsspiele haben und uns darüber informieren möchten, können Sie sich jederzeit über das Kontaktformular an uns wenden.