Pokerturniere sind unter definierten Rahmenbedingungen auch ausserhalb von Spielbanken zulässig.

Solche «kleinen Pokerturniere» bilden innerhalb der Regulierungssystematik eine Unterkategorie der Kleinspiele und werden durch die kantonalen Behörden bewilligt und beaufsichtigt. Das Bundesrecht sieht für diese Turniere eine Beschränkung der Startgelder sowie der Anzahl Veranstaltungen pro Tag und Veranstaltungsort vor. Führt eine Veranstalterin in ihren Lokalitäten illegale Spiele durch (oder duldet solche), verliert sie ihren guten Ruf und damit die Möglichkeit, eine Bewilligung für Pokerturniere zu erhalten.
 

Um kleine Pokerturniere in ihrem Gebiet bewilligen zu können, müssen die Kantone zunächst eine kantonale Rechtsgrundlage schaffen. Die Kantone können dort weitergehende Einschränkungen vorsehen. Die Gespa steht den Kantonen bei Fragen rund um die Regulierung der Pokerturniere als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Poker-Runde
Hinweis

Die Gespa empfiehlt, vor der Veranstaltung eines Pokerturniers die rechtlichen Rahmenbedingungen bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Kantons abzuklären.

Die Kontaktdaten der zuständigen Behörden finden Sie auf folgender Liste:

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Gesetze und Bewilligungen

Regulierungsgrundlagen

Hier finden Sie Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, zur Regulierungssystematik und zu den Zielen der Geldspielregulierung. 

Geldspielformen

Spielbankenspiele

Geldspiele, die nur einer eng begrenzten Anzahl Personen offenstehen und weder die Kriterien einer Sportwette, eines Geschicklichkeitsgeldspiels noch eines Kleinspiels erfüllen, fallen in den Zuständigkeitsbereich der ESBK.