Geschicklichkeitsspiele im Sinne des Geldspielgesetzes sind Geldspiele, bei denen der Spielgewinn ganz oder überwiegend von der Geschicklichkeit der Spieler abhängt (vgl. Art. 3 Bst. d BGS).

Geschicklichkeitsspiele, die automatisiert, interkantonal oder online durchgeführt werden, bedürfen der Bewilligung durch die Gespa. Auf dem Markt befinden sich heute vor allem Geschicklichkeitsspielautomaten, welche noch vor dem Inkrafttreten des BGS von der ESBK (siehe Liste unten) homologiert und von den kantonalen Vollzugsbehörden bewilligt worden sind.
 

Werden Geschicklichkeitsgeldspiele weder automatisiert noch online noch interkantonal angeboten, braucht es dafür keine Geldspielbewilligung.
 

Sportwettkämpfe sind vom Geltungsbereich des Geldspielgesetzes ausgenommen und stellen deshalb (in rechtlicher Hinsicht) kein Geschicklichkeitsspiel dar - auch wenn sie mit geldwerten Einsätzen und Gewinnen durchgeführt werden. Falls Zweifel bestehen, ob es sich wirklich um einen Sportwettkampf im Sinne des Geldspielgesetzes handelt, können Sie vorgängig mit uns Kontakt aufnehmen.

Geschicklichkeitsspielautomaten
Hinweis

Die Kantone können im Rahmen des Bundesrechts Steuern auf Geschicklichkeitsspielautomaten erheben. Für weitere Informationen können die Behörden des jeweiligen Kantons kontaktiert werden.

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Über uns

Unsere Verantwortung

Die Aufsicht durch die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa soll sicherstellen, dass die Bevölkerung in der Schweiz auf sichere und sozialverträgliche Art und Weise an Lotteriespielen, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen teilnehmen kann.  

Gesetze und Bewilligungen

Regulierungsgrundlagen

Hier finden Sie Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, zur Regulierungssystematik und zu den Zielen der Geldspielregulierung. 

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Veranstalter

In dieser Rubrik erhalten interessierte Veranstalter und Veranstalterinnen von Geldspielen ergänzende Informationen, die über das hinausgehen, was die breitere Öffentlichkeit interessiert.