Geschicklichkeitsspiele
Geschicklichkeitsspiele im Sinne des Geldspielgesetzes sind Geldspiele, bei denen der Spielgewinn ganz oder überwiegend von der Geschicklichkeit der Spieler abhängt (vgl. Art. 3 Bst. d BGS).
Geschicklichkeitsspiele, die automatisiert, interkantonal oder online durchgeführt werden, bedürfen der Bewilligung durch die Gespa. Vor Inkrafttreten des BGS wurden Geschicklichkeitsspielautomaten durch die ESBK homoligiert (siehe Liste unten). Zur Durchführung dieser Geschicklichkeitsspiele bedarf es ebenfalls einer Bewilligung durch die Gespa.
Werden Geschicklichkeitsgeldspiele weder automatisiert noch online noch interkantonal angeboten, braucht es dafür keine Geldspielbewilligung.
Sportwettkämpfe sind vom Geltungsbereich des Geldspielgesetzes ausgenommen und stellen deshalb (in rechtlicher Hinsicht) kein Geschicklichkeitsspiel dar - auch wenn sie mit geldwerten Einsätzen und Gewinnen durchgeführt werden. Falls Zweifel bestehen, ob es sich wirklich um einen Sportwettkampf im Sinne des Geldspielgesetzes handelt, können Sie vorgängig mit uns Kontakt aufnehmen.

Hinweis
Die Kantone können im Rahmen des Bundesrechts Steuern auf Geschicklichkeitsspielautomaten erheben. Für weitere Informationen können die Behörden des jeweiligen Kantons kontaktiert werden.