Die Schweiz verfügt über ein attraktives und vielseitiges legales Geldspielangebot. Trotzdem tauchen immer wieder auch nicht zugelassene Spiele auf. Stellt die Gespa in ihrem Zuständigkeitsbereich Verstösse fest, eröffnet sie ein Verwaltungsverfahren und/oder erstattet bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde Strafanzeige.

In der Schweiz dürfen nur die Swisslos und die Loterie Romande im Internet Lotterien und Sportwetten durchführen. Alle anderen Angebote sind illegal. Die Gespa lässt deren Zugang zum Schweizer Markt durch die Internet Service Provider sperren.
 

Zu beachten ist, dass auch die Bewerbung nicht autorisierter Lotterie- und Sportwettangebote verboten ist. Darunter wird insbesondere auch die Platzierung von Links verstanden, welche auf Websites mit unbewilligten Lotterie- oder Wettspielen verweisen.
 

Die Organisation von Geldspiel über das Internet und die sogenannt «landbasierte» Durchführung vermischen sich teilweise. So sind einige der ausländischen, in der Schweiz ohne Zulassung anbietenden Wettunternehmen über Sportwetten-Terminals (Computer oder Wettautomaten, die mit dem Internet verbunden sind) zugänglich. Solche Sportwetten-Terminals sind in den unterschiedlichsten Lokalitäten wie Restaurants, Bars, Vereinslokalen, Imbissbuden oder Internetcafés anzutreffen. Diese Lokale sind damit illegale Schweizer Verkaufsstellen für die ausländischen Anbieter.
 

Wer in der Schweiz illegale Lotterien oder Sportwetten anbietet oder für solche Angebote Werbung macht, muss damit rechnen, dass die Gespa rechtliche Schritte einleitet. Nicht strafbar macht sich demgegenüber, wer als Spielender Online-Geldspiel-Angebote nutzt. Der Spielende riskiert allerdings, dass seine Einsätze und allfälligen Gewinne im Rahmen eines Strafverfahrens gegen einen in der Schweiz illegal operierenden Veranstalter beschlagnahmt und eingezogen werden. Auch können die Schweizer Behörden keinen Einfluss auf eine korrekte Abwicklung der Spiele und den Umgang mit Ihren persönlichen Daten (inklusive Kreditkartenangaben) nehmen.

Wenn Sie Fragen zur Zulässigkeit eines Geldspielangebots oder Kenntnisse über mutmasslich illegal durchgeführte Lotterien, Sportwetten, Geschicklichkeits- oder Verkaufsförderungsspiele haben und uns darüber informieren möchten, können Sie sich jederzeit über das Kontaktformular an uns wenden. Plausiblen Hinweisen gehen wir nach, selbst wenn diese anonym bei uns eingehen.

Mann vor PC-Bildschirm


Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden

Die Gespa arbeitet bei der Bekämpfung des illegalen Marktes eng mit den kantonalen Polizeidienststellen und Strafuntersuchungsbehörden sowie – je nach Fallkonstellation – dem Bundesamt für Polizei und weiteren Behörden zusammen.
 

Die Spezialisten der Gespa sensibilisieren die Strafverfolgungsbehörden für die Problematik der illegalen Lotterie- und Wettangebote und vermitteln ihr Fachwissen. Sie unterstützen die Polizei in der Planungsphase von polizeilichen Ermittlungen und begleiten regelmässig polizeiliche Massnahmen wie Hausdurchsuchungen. Unterstützt werden die Strafverfolgungsbehörden ausserdem bei der Beweisauswertung und durch das Verfassen von Amtsberichten und Musterbefragungen für die Einvernahme von Auskunftspersonen und Beschuldigten, welchen Widerhandlungen gegen die geldspielrechtlichen Bestimmungen vorgeworfen werden.
 

Um Kontakt mit den Spezialisten der Gespa für den illegalen Markt aufzunehmen, verwenden Sie am einfachsten das entsprechende Kontaktformular.

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Geldspiele im «privaten Kreis»

Geldspiele im privaten Kreis sind erlaubt und unterstehen nicht dem Geldspielgesetz. Dahinter steckt aber mehr, als man auf den ersten Blick erkennen kann.

Über uns

Unsere Verantwortung

Die Aufsicht durch die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa soll sicherstellen, dass die Bevölkerung in der Schweiz auf sichere und sozialverträgliche Art und Weise an Lotteriespielen, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen teilnehmen kann.