Casino

Geldspiele, die (anders als die Lotterien) nur einer eng begrenzten Anzahl Personen offenstehen und weder die Kriterien einer Sportwette, eines Geschicklichkeitsspiels noch eines Kleinspiels erfüllen, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundes und damit der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK).

Über folgenden Link gelangen Sie auf die Website der ESBK, wo Sie sich über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen informieren können:

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Hier finden Sie Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, zur Regulierungssystematik und zu den Zielen der Geldspielregulierung. 

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Pokerturniere sind unter definierten Rahmenbedingungen auch ausserhalb von Spielbanken zulässig.