Netzsperre  DNS-Blocking   Blocklist

Seit vielen Jahren bieten ausländische Unternehmen, grösstenteils mit Sitz in Offshore-Staaten, in der Schweiz Geldspiele über das Internet an. Durch den ausländischen Sitz entziehen sie sich der Aufsicht durch die schweizerischen Behörden und setzen sich über das Schweizer Recht hinweg.

Das Anbieten von Geldspielen aus dem Ausland ist gemäss Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz) illegal und untersteht den entsprechenden Strafbestimmungen. Die Bestimmungen des Geldspielgesetzes betreffend die Einschränkung des Zugangs zu in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangeboten verfolgen das Ziel, den Zugang zu online durchgeführten Geldspielen zu sperren, wenn die Spielangebote von der Schweiz aus zugänglich sind und die dahinterstehenden Veranstalter über keine entsprechende Bewilligung verfügen. Die Gespa ebenso wie die Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK haben den gesetzlichen Auftrag, je eine Sperrliste (Blocklist) mit Domainnamen zu veröffentlichen, auf denen nicht autorisierte ausländische Geldspiele angeboten werden.
 
Die schweizerischen Fernmeldedienstanbieterinnen sind gehalten, den Zugang zu den auf den Sperrlisten aufgeführten Domainnamen zu sperren (DNS-Blocking).
 
Die erstmalige Veröffentlichung dieser Liste wird durch Allgemeinverfügung im schweizerischen Bundesblatt veröffentlicht, ebenso die Aufnahme neuer Anbieter beziehungsweise neuer Domainnamen auf die Liste.
 
Mit diesen Massnahmen kann verhindert werden, dass ausländische Unternehmen, die regelmässig nur ungenügende Massnahmen gegen Betrug, Geldwäscherei und Spielsucht ergreifen und in der Schweiz weder Steuern noch andere Abgaben leisten, mit ihren illegalen Angeboten ungehindert am Schweizer Geldspielmarkt teilnehmen.

Zugangssperre
Sperrliste

Hier finden Sie nebst der aktuellen Liste mit den zu sperrenden Domainnamen ausländischer Geldspielanbieter-/innen auch ein Archiv mit den alten Fassungen im PDF-Format.
 
Falls Sie als Fernmeldedienstanbieterin (FDA) in der Schweiz Internetzugang anbieten, finden Sie unten Informationen zur technischen Umsetzung der Zugangssperre.

Sperrliste der ESBK

Die Liste der gesperrten Geldspielangebote, die in den Zuständigkeitsbereich der Eidgenössischen Spielbankenkommission ESBK fallen, finden Sie hier.
 

Informationen für Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA)

Falls Sie in der Schweiz Internetzugang anbieten, finden Sie untenstehend Informationen zur erfolgreichen Umsetzung der Zugangssperre.
 
Wer die Zugangssperre umsetzen muss, kann sich bei unserem E-Mail-basierten Meldedienst registrieren. FDA, die sich registriert haben, erhalten so automatisch eine E-Mail, wenn die Liste der Gespa angepasst wird (Achtung: diese E-Mail ersetzt nicht die amtliche Publikation im Bundesblatt. Nur Letztere hat Rechtswirkung).

Technische Umsetzung

Registrierung Meldedienst FDA

Registrieren Sie sich, wenn Sie unverbindlich darüber informiert werden möchten, sobald eine neue Version unserer Sperrliste veröffentlicht wurde (nur für FDA, die Internetzugang anbieten):

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Illegale Spielangebote

Die Schweiz verfügt über ein attraktives und vielseitiges legales Geldspielangebot. Trotzdem tauchen immer wieder auch nicht zugelassene Spiele auf.

Geldspielformen

Sportwetten

Sportwetten sind Geldspiele, bei denen der Spielgewinn abhängig ist von der richtigen Vorhersage des Verlaufs oder des Ausgangs eines Sportereignisses.

Über uns

Unsere Verantwortung

Die Aufsicht durch die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa soll sicherstellen, dass die Bevölkerung in der Schweiz auf sichere und sozialverträgliche Art und Weise an Lotteriespielen, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen teilnehmen kann.